Drei Arten von Autorenschaft ...
... adeln nicht immer dauerhaft Schreiber
* Ein Autor ist dann ein guter "geistiger Handwerker", wenn er formaler Kriterien ausreichend genügt, wie einer korrekter Orthografie, einer schlüssigen Textdramaturgie, dem unverfälschten Umgang mit Daten und Quellen, einer gültigen Zitierweise oder keine falschen Erwartungen mit seinem übergebenen Text weckt.
* Als Autor gelten Sie auch als Urheber all Ihrer, zu einem Thema im Text formulierten Gedanken, die in Ihrem Text nicht als "Fremdgedanken" gekennzeichnet sind. Daten sind dafür im Text nicht verfälscht worden und alle darin zitierten Quellen zu Daten oder zu fremden Autoren sind wieder zu finden.
* Oder aber der vermeintliche Autor gilt als "Gedankenbetrüger", weil bei seinem Autor mindestens ein Anfangsverdacht des Betrugs besteht. Denn der vorliegende Text gilt teilweise oder in grossen Abschnitten als vermutliches Plagiat. Ihnen als dessen Autor wird sofort (oder nach Jahren noch, weil der Text öffentlich zugänglich bleibt) mehr oder weniger wörtliches Abschreiben darin bewiesen, weil Sie beim vorliegenden Text nicht vollständig Quellen nachweisen und somit beim Leser die Urheberschaft für die entsprechenden Passagen beanspruchen. Auch aufgehübschte oder leicht veränderte, aber kopierte Statistiken sind Anlass für genaueres Überprüfen. Das kann nicht nur sofort (beim Anstreben eines Zertifikates), sondern auch sehr viel später noch von einem Mitkonkurrenten veranlasst werden. Solches lässt sich heute mit ständig weiter entwickelten Computer-Programmen, Künstlicher Intelligenz oder mit Spezialisten immer leichter aufdecken. Denn ein Urheber bleibt auch nach Jahren noch für einen seiner "veralteten", aber veröffentlichten Texte verantwortlich, selbst wenn er sich in eine andere Richtung entwickelt hat.
IHRE ZIELFÜHRENDE KOMMUNIKATION IST MEIN ANSPRUCH
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