Eine transparente Kommunikation ...
... bietet Ihnen zielorientierte Perspektiven
sprachen.coach(at)sprachen-texte.ch
Mündlicher oder schriftlicher Kontakt
Liegen Ihre Gedanken als Manuskript oder als Stichworte schon vor? Mit einer E-Mail bin ich für Sie zuverlässig immer weltweit und zeitnah erreichbar (telefonisch und postalisch bin ich es nicht immer unter nur einer Nummer oder Anschrift). Sie sehen hier, ob sich Ihr Anliegen vor Ort oder aus der Ferne realisieren lässt.
Start der Geschäftsbeziehung
* Damit die Geschäftsbeziehung ohne Ihre weiteren Nachfragen (z.B. Leistungsunterschiede oder Preisauskünfte) sofort rechtsverbindlich beginnt, übergeben Sie mir dafür Ihr ganzes Manuskript oder vollständigen Stichworte.
* Sie haben Nachfragen. In diesem Fall starten Sie unser rechtsverbindlich Auftragsverhältnis, indem Sie mir Ihr Manuskript oder Ihre Stichworte gesamthaft übergeben und mir damit gleichzeitig die Offerte bestätigen, weil darin alle Ihre Fragen vollständig beantwortet wurden.
Die Vertraulichkeit Ihrer übergebenen Informationen ist gewährleistet.
Preisanfragen
Für Sie bedeuten einfache Preisauskünfte oder detaillierte Offerten einmal Klarheit und Transparenz. Sie bedeuten aber auch für mich Arbeitsaufwand für etwas Ungewisses danach.
Prinzipiell
Ihre Textidee/-probe und das, zu erreichende Ziel damit sind für meine rechtsverbindliche Auskunft immer nötig.
5 Minuten Arbeitszeit bedeuten für eine unverbindliche Preisangabe ca. CHF 13.30. Eine Offerte soll verbindlich sein. Sie machen deshalb mehr Aufwand. Führt sie aber zur Auftragserteilung an www.sprachen-texte.ch, werde ich deren Rechnungsbetrag als Vorschuss auf meine zukünftigen Arbeitsleistungen für Sie betrachten.
Schüler, Studenten und Personen in Weiterbildung geniessen einen Rabatt von 25 %.
KURZE PREISANFRAGE
Mündlich oder schriftlich: |
Überschlagen: |
Gratis |
DETALLIERTE AUSKÜNFTE
Verbindliche Offerte |
Dienstleistungsart, ungefährer Arbeitsaufwand, Auftragsdauer, Leistungserbringung, gewählte Arten der Lieferung, Auslagen, Abrechnungsmodus und Rabatte |
Möglichkeit der Abweichung: |
Ob kurze Preisanfragen oder Detaillierte Auskünfte: Eine rechtsverbindliche Auftragserteilung geschieht immer, indem Sie mir dafür Ihr ganzes Manuskript oder vollständigen Stichworte übergeben.
Grundsätzlichere Überlegungen sind hier zu finden.
Grundsätzliche Wahlmöglichkeiten
Veranstaltungsbetreuung benötigt kommunikatives Geschick. Sind Sie dabei über polyvalente Unterstützung froh? Soll Ihr Text für einen zukünftigen Leser in eine Website einfliessen oder soll er gar als Buch erscheinen? Soll aus Ihrem Text z.B. eine Prüfungsarbeit, ein Bewerbungsschreiben, Leserbrief, Vortragsmanuskript, eine Petition oder andere Textform entstehen? Oder ist "das Auge von aussen" zu Ihrer kommunikativer Aussenwirkung nötig?
Zielleser (Textsorte) |
Texterscheinung (Homepage, wissenschaftliches Buch, usw.) |
Textstil (breit gehalten oder einheitlich an Zielleser gerichtet) |
Rabatte und andere Überlegungen sehen Sier hier!
Im Stundenansatz
Korrektorat |
(Orthographie, Zeichensetzung, Grammatik) |
CHF 85.- |
Korrektorat |
(Orthographie, Zeichensetzung, Grammatik, Wortwiederholung, Abfolge der Zeiten; Erweiterte Recherche; hohe Tonträgerqualität und genaue Gestaltungsvorgaben zum transkribierenden Text) |
CHF 155.- |
Lektorat |
(Handlungsablauf, Anregung, Vorschlag zur Umgestaltung, Neuformulierung; niedere Tonträgerqualität und/oder seltene Gestaltungsvorgaben zum transkribierenden Text) |
CHF 180.- |
Verschriftlichung/Transkription |
(mittlere Tonträgerqualität und/oder Gestaltungsvorgaben zum transkribierenden Text) |
CHF 155.- |
Ghostwriter |
(Textentwurf |
CHF 200.- |
Sprachübertragung |
|
CHF 150.- |
Veranstaltungsbetreuung |
(Planung, Vorbereitung, Technische Einrichtung, Durchführung, Abbau) |
ab CHF 160.- |
Expressdienste |
(Auslieferung gleichentags) |
Zuschlag 150% |
Stand: Mai 2020
Schüler, Studenten und Personen in Weiterbildung geniessen einen Rabatt von 25 %.
Die erste Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen, folgende innert 30 Tagen.
ERSTER KONTAKT
Jeder Kundenauftrag mit einer Textabsicht ist bezüglich seiner Zielgruppe, seines Aufwandes und seines Zweckes individuell. Für eine, ab Beginn vertrauensvolle Geschäftsbeziehung ist deshalb grösstmögliche Klarheit für beide Seiten wichtig. Ein Kunde kann deshalb zwischen zwei Möglichkeiten auswählen.
Ohne detaillierte Nachfragen |
Der Kunde akzeptiert die Geschäftsbedingungen und Tarife in voller Kenntnis und will sprachen-texte.ch sofort beauftragen. Vollständig übergibt er deshalb ihr sogleich sein Manuskript oder Stichworte. |
Bei detaillierten Nachfragen |
Ein Kunde wünscht mit einer Offerte grösstmögliche Klarheit. Dafür ist ein kostenloses Erstgespräch oder ein diesbezüglich genaues Mail hilfreich. Kommunikative Absichten sowie Form und Stil sind transparent zu präzisieren. Schriftlich bestätigt der Kunde die Offerte und beauftragt sprachen-texte.ch, indem er an sie Manuskript oder Stichworte komplett und ohne Verzug übergibt. |
AUFTRGGEBERSCHUTZ
Die Vertraulichkeit aller im Auftragszusammenhang vom Kunden erhaltenen Informationen ist gewährleistet.
OFFERTE
Eine ausformulierte Offerte schafft Klarheit |
+ Sie definiert das Auftragsverhältnis. |
Eine ausformulierte Offerte bedeutet auch Aufwand |
Führt eine Offerte zum Auftrag an sprachen-texte.ch, wird der Betrag für die Offerte als Vorauszahlung mit dem künftigen Auftragsvolumen aufgefasst. |
Start der Geschäftsbeziehung
* Damit die Geschäftsbeziehung ohne Ihre Nachfragen (z.B. verbindlichere Preisauskünfte) sofort beginnen kann, übergeben Sie mir sogleich Ihr ganzes Manuskript oder Ihre vollständigen Stichworte. In diesem Falle ist eine erste Teilrechnung oder ein Auftragsvorschuss nach 10 Tagen zu begleichen.
* Sie haben Nachfragen. Sie kontaktieren sprachen-texte.ch erstmals telefonisch oder schriftlich etwa via Mail, weil Sie eine einfache, ausführliche oder verbindliche Offerte wünschen. Sie bestätigen die Offerte schriftlich, weil darin alle Ihre Fragen vollständig beantwortet wurden, und beauftragen damit sprachen-texte.ch. Gleichzeitig übergeben Sie ihr gesamthaft Ihr Manuskript oder Ihre Stichworte.
TEXTLIEFERUNGEN
Im vereinfachten Falle oder ohne Offerte erfolgt mit der Textübergabe der Start der Geschäftsbeziehung und damit die Frist zur (eventuell einzigen) Textrückgabe. Oder die Textlieferungen werden in der Offerte speziell vereinbart (siehe auch Punkt: 'Haftung'). Sie kann persönlich, postalisch oder elektronisch erfolgen.
Forderung und Bezahlung
Eine Forderung von sprachen-texte.ch gegenüber einer anderen Partei entsteht ab dem zustande gekommenen Auftragsverhältnis und endet mit der Endabrechnung. Eine zusätzliche Forderung kann ausgelöst werden, wenn die andere Partei Mehraufwand für sprachen-texte.ch auslöst (insbesondere bei unvollständigem Manuskript bei Auftragserteilung) und so etwa eine zügige Erledigung des erteilten Auftrags behindert. Das ist etwa auch die Folge, wenn sich nach Auftragserteilung mit Informationsbeschaffungen Mehraufwand für sprachen-texte.ch ergeben oder wenn die andere Partei Ausgangslagen ändert.
Die Forderung der Firma sprachen-texte.ch kann auf zwei Arten bezahlt werden:
1) Als Barzahlung oder 2) via einer Einzahlung auf das Postkonto der Firma sprachen-texte.ch .
TARIFE
Die Art der Tarife können vom Kunden gewählt werden; er kann zwischen Pauschalhonorar, Stundenansatz oder als Auftrag mit Kostendach wählen. Ein Kostendach für einen Auftrag bezeichnet eine finanzielle Obergrenze, bei deren Erreichung oder mutmasslichen Überschreitung von sprachen-texte.ch eine rechtzeitige Benachrichtigung an ihn erfolgt, um das Auftragsverhältnis neu zu ordnen. Die Tarife sind auf der Website im Stundenansatz zu finden. Die erste Rechnung ist innert 10 Tagen zu begleichen, folgende innert 30 Tagen. Für Schüler, Studenten und Personen in Weiterbildung wird einen Rabatt gewährt.
Mahnung und Betreibung
Mahnungen löst ein Auftraggeber bei sprachen-texte.ch aus, indem er entweder keine oder nur eine unvollständige Zahlung der Forderung nach der, in ihr eingeräumten Zahlungsfrist an sprachen-texte.ch geleistet hat. Der gütliche Mahnprozess gemäss dem Obligationenrecht wird ausgelöst. Mindestens eine 'Zahlungserinnerung' (1. Mahnung: gratis), eine 'Mahnung' (Gebühr CHF 5.-) und eine 'letzte (3.) Mahnung' (Gebühr CHF 30.-) versendet sprachen-texte.ch an den Auftraggeber. Es ist deshalb ab der dritten Mahnung auf den, ursprünglich geforderten Betrag der gesetzliche Verzugszins an sprachen-texte.ch zusätzlich geschuldet.
Unterbleibt auch danach noch immer eine vollständige Zahlung, so sieht sprachen-texte.ch die Vereinbarungen mit dem Auftraggeber als gekündigt an und eine Endabrechnung des Auftrages erfolgt. Für allfällige, für ihn sich daraus entstehenden Schäden bzw. für ihn sich aus der Einstellung der Leistungen entstehenden Schäden (z.B. Forderungen dritter usw.) schliesst sprachen-texte.ch jegliche Haftung aus. Handelt es sich bei der, vergeblich gemahnten Forderung um die Endabrechnung, leitet sprachen-texte.ch eine Betreibung ein, wobei die damit anfallenden Umtriebe zusätzlich vom vergeblich abgemahnten Auftraggeber zu übernehmen sind.
Ein erneutes aktivierten, wegen des abgelaufenen Mahnprozesses aber erloschenes Auftragsverhältnisses setzt den selben Ablauf in Gang, wie wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit sprachen-texte.ch abgeschlossen würde.
Das Eintreiben einer Forderung der Firma sprachen-texte.ch beim Auftragfgeber geschieht sukzessive:
* Auf gütlichem Weg beim Auftraggeber direkt über den ordentlichen Mahnprozess
* Oder bei ihm indirekt, falls bis dahin die Forderungen der der Firma sprachen-texte.ch nicht ausreichend erfüllt wurden, über ein gerichtliches Betreibungsverfahren.
Sprachen-texte.ch behält sich dann weiter vor, ein Inkassobüro und / oder eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der ausstehenden Forderungen zu beauftragen. In diesem Falle hat die andere Partei vollumfänglich die Kosten für diesen neuen Prozess beim Inkassobüro und / oder bei der Anwaltskanzlei zu tragen. Solche Kosten können sein: Adressrecherche, Telekommunikation, sonstige Kommunikation sowie deren Mahn- und Bearbeitungspauschale.
QUALITÄT
Textwirkung ist subjektiv. Sprachen-texte.ch verpflichtet sich jedoch, die Arbeiten gemäss der definierten und vom Kunden akzeptiert Offerte und dem professionellen Standard auszuführen. (Beauftragt er sofort sprachen-texte.ch, und hat daher keine Offerte eingeholt, hat er die Bedingungen der AGB akzeptiert.) Subjektives Stilempfinden ist kein Grund zur Beanstandung einer abgelieferten Arbeit. Werden qualitätive Mängel einer abgelieferten Arbeit geltend gemacht, muss der Kunde seine Beanstandung immer schriftlich mit Detailangaben bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der abgelieferten Arbeit darlegen. In begründeten Fällen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung innerhalb nützlicher Frist. Weitergehende Ansprüche von ihm sind ausgeschlossen. (siehe die nächsten Punkte)
NACHBESSERUNGEN
Diese sind im vertretbaren Rahmen mit der, ggf. akzeptierten Offerte abgedeckt, jedoch kein Mehraufwand. Er entsteht bei einen zustande gekommenen Auftrag durch allgemeine Änderungen, insbesondere Zieländerungen des Textmediums, Nachreichungen neuer Textpassagen oder durch neue Fristen. Für die Auftragsbearbeitung notwendige, aber verzögerte Übermittlung von Informationen kann auch zu Mehraufwand führen. Ein solcher Mehraufwand, der sich ergibt, nachdem der Kunde sprachen-texte.ch (ob mit oder ohne Offerte) beauftragt hatte, ist zusätzlich geschuldet und führt ggf. zu einer neuen Offerte.
Bei jeglicher Änderung des bestehenden Auftragsverhältnisses, etwa bei dessen Stornierung oder Reduktion, sind alle dafür entstandenen Kosten und die dafür bereits geleisteten Arbeiten zu vergüten.
HAFTUNG
Ist die gelieferte Arbeit nach 10 Tagen vom Kunden unbeanstandet geblieben, gilt sie von ihm als angenommen und die Verantwortung und Haftung geht vollständig auf den Kunden über. Besonders gilt dies für die Richtigkeit der, vom Kunden dafür gelieferten Tatsachenangaben, Zahlen und Daten.
Der Kunde hat keinen Haftungsanspruch für Verzögerung und Qualitätsmängel, der durch eine fehlerhafte Auftragserteilung resultiert und der durch eine verspätete oder der durch eine falsche Ausgangsinformation entstanden ist. Bei Lieferungen von Textdateien besteht für ihn nur Haftungsanspruch für die vereinbarte Übergabe. Es besteht jedoch von ihm kein Haftungsanspruch für den Verlust oder die Beschädigung von Textdateien, die auf dem Wege des Transports oder der Übermittlung entstanden sind. Solche können durch höhere Gewalt, durch Natur- oder Politereignisse, Netzwerk- und Serverstörungen entstehen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, als die ggf. in der Offerte vereinbarten, sind ausgeschlossen.
GERICHTSTAND
Das Auftragsverhältnis unterliegt dem Schweizerischen OR. Gerichtstand ist Basel-Stadt.
IHRE ZIELFÜHRENDE KOMMUNIKATION IST MEIN ANSPRUCH
sprachen.coach(at)sprachen-texte.ch