Wie konsequent ...
... darf Konventionen für Handelnde "richtig" sein
Nachfolgende Fälle verschiedener Bereiche haben mit Kommunikation scheinbar wenig zu tun. Thomas Fischer, ehemaliger Richter des obersten (des Bundesdeutschen) Verfassungsgerichtes spricht theoretisch Verbindungen an, warum eine Handlung damals kommunikativ inhaltlich und formal mit geltenden Konventionen abgeurteilt wurden. In der Revision des damaligen Urteils könne meist nach langer Zeit eine Tat nicht mehr wirklich inhaltlich bewerten, sondern nur noch abgeklärt werden , ob damals Formalien genügen eingehalten wurden. Allenfalls in einem Kommentar zum damaligen Urteil könne man aus heutiger Sicht inhaltlich eine Neuinterpretation wagen. Dass könne man wohl wissend nur mit mehrfachen Einschränkungen tun, denn diese beeinflussten heute eine inhaltliche Neubeurteilung:
* Nicht alle Fakten von damals kennt man heute, denn man war ja nicht dabei
* Einiges von damals könnte verloren gegangen sein oder als vernachlässigbar beurteilt jetzt zerstört sein
* Konventionen und Sichtweisen haben sich durch neue Erkenntnisse verändert
Das Oberlandesgericht München hat vor Kurzem die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorgelegt; dass nach 10 Jahren Prozessführung und 2jähriger Urteilsausarbeitung seit seiner mündlichen Urteilsverkündung. Es sei also nur noch eine formale Interpretation und nicht oder allenfalls eingeschränkt eine inhaltliche zu leisten. Mit Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt in: “Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“. Die Allgemeine Rundfunkanstalt Deutschland (ARD) ist eine der beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Deutschlands.
Soldaten, die in selber Funktion einem neuen Saat dienen, werden von ihm im Nachhinein für etwas bestraft oder abgelehnt, das im besiegten Staat rechtens und somit damals gültige Konvention war.
Noch heute kommen gelegentlich in Deutschland ehemalige Nazigrössen vor Gericht, oder es wird entdeckt, dass sie lange z. B. Kommentatoren juristischer Werke oder als Diplomaten erfolgreich waren: Etwa die Fälle Hans Filbinger oder Kurt Waldheim. Ersterer war Ministerpräsident von Baden-Württemberg, letzterer Österreichischer Staatspräsident zuvor und dann UNO-Generalsekretär.
TV-Moderatoren (z.B. Robert Lemke, bekannter Leiter eines TV-Ratespiels der 60er und 70er Jahre oder Werner Höfer, der lange den 'internationalen Frühschoppen' mit Diskutanten aus aller Welt leitete) oder Schriftsteller (etwa der Literaturnobelpreisträger Günter Grass) fielen im öffentlichen Ansehen tief, als Journalisten dies so ständig kommunizierten, bis diese von juristisch verjährten Tatsachen mit Konsequenzen eingeholt wurden.
Journalisten berichten von ehemaligen Mächtigen, verurteilt vom internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Mauerschützen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden als Polizeibeamte in Deutschland nach 1989 von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) neu angestellt. Von der BRD wurden sie später noch für ihre Taten in der DDR zur Rechenschaft gezogen, wenn diese öffentlich wurden, oder sie wurden nicht in den BRD-Dienst übernommen, wenn diese schon öffentlich waren. Die so entdeckten ehemalige DDR-Beamte versuchten sich oft mit Befehlsausführung zu rechtfertigen.
Auch in der Schweiz gilt, dass kein Soldat Anrecht auf Freispruch hat, weil er sich auf Befehlsausführung beruft; juristisch habe man sogar die Pflicht einer Befehlsverweigerung, müsse dann aber die Konsequenzen für sein Verhalten erst einmal umgehend erdulden.
Erst in der Rückschau könne so jemand Held werden. Sie würde dann von Journalisten der Öffentlichkeit/der jetzt bestehenden Mehrheit neu dargestellt und sie würden so ev. kommunikativer Stoff für eine Reportage, einen Film, eine Oper oder der gleichen. (Man denke etwa an die Affäre Dryfuss, der französischer General war. Er setzte sich für Juden im zweiten Weltkrieg ein und wurde dafür als Landesverräter bestraft. Man denke an Oskar Schindler, der das selbe tat, aber unentdeckt blieb. Oder an den Ostschweizer Grenzpolizeibeamten Josef Grüninger, der bald verstossen und erst vor Kurzem widerwillig von der offiziellen Schweiz und posthum rehabilitiert wurde.)
Demonstranten müssen für Regelverstösse sofort oder auch sehr viel später noch Verantwortung tragen. Letztens war 50ig jähriges Jubiläum der Geschehnisse um die 1968-Studentenunruhen. Junge Leute lehnten sich damals gegen die, überall bestenfalls zögerliche Aufarbeitung bekannter Tatsachen auf. Demonstranten, die ausserhalb von Demonstrationen sichtbar Protestler waren, mussten sofort bei anderen mit Repressionen rechnen. Man verlor Wohnung oder soziale Errungenschaften. Trug man beispielsweise im Unterricht an seiner Kleidung einen Anstecker vom Protest, wurde man als Lehrer vom Staat sicher nicht verbeamtet oder gar sofort gekündigt, mit der Begründung: Jemand, der den Staat vertritt, und sich in seiner Freizeit gegen diesen auflehne, dürfe ihn nicht in der Schule repräsentieren. Oder man denke an drei Anwälte der RAF-Terroristen, die späte Folge der Proteste von damals waren: Otto Schilly war Innenminister, „Joschka“ Fischer war zeitgleich Aussenminister und Horst Mahler war nicht nur ihre Strafverteidiger von damals sondern alle waren auch in den 1980er Mitbegründer der Grünen Partei in Deutschland. Mahler ist bald Nationalist geworden, Schilly wurde konservativer Sozialdemokrat, und nur „Joschka“ blieb der Grünen Partei treu. Letzterer wurde auch noch als Aussenminister von seinen 68-Taten in den 1990er Jahren eingeholt.
Viele 68-Protestler von damals machten Widerstand in den 1980er gegen die allgemein akzeptierte Atomkraft. Als Folge aus diesem Atomprotest der Jungen um 1980 entstand die Grüne Partei. Heute gilt die Atomkraft in vielen Staaten Westeuropas wegen ihrer Risiken als überholt. Darauf wiesen sie als Demonstranten einst hin. Heute sind sie etwa Minister und werden von Journalisten an früher erinnert.
Erfahrungsbericht
Hans-Joachim Hahn beschreibt: „Nach vierwöchigem Schweigen erhielt ich einen völlig nichtssagenden Brief <von der deutschen Botschaft aus London – der Verfasser>, der keine meiner Fragen beantwortete und daher sogleich in der Recycling-Tonne landete.“
So verschickt
"Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichen zurzeit sehr viele Briefe und E-Mails, die wir nicht alle umgehend bearbeiten können. Dennoch wollen wir auf Ihr Anliegen persönlich und umfassend antworten.
Wir bitten daher noch um etwas Geduld und werden uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden. Bitte sehen Sie bis zu unserer Antwort von Rückfragen zu ihrem Anliegen ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Weitere Kontaktdaten und Informationen finden Sie unter nachstehenden Service-Links.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Deutschen Bahn"
Deutsche Bahn AG
Ein Kunde kündigt etwa ein ungewolltes Abonnement mit der Deutschen Bahn (DB). Darauf erhält er von der DB via E-Mail mehrfach Antwort, die im Wortlaut gleich sind, und später als Brief die gewünschte Bestätigung der Kündigung. Eine solche findet er mit gleichem Wortlaut in seinen Unterlagen aus einem früheren Jahr. Überall spricht ein DB-Sachbearbeiter von Bedauern über die Kundenentscheidung. Dieses Bedauern wird vom Leser geistig aber sofort mit den vorher erhaltenen Schreiben als unehrliches Bedauern eines Grosskonzerns dechiffriert.
Misslungene Absichten
Ein potentieller Kunde sucht im Internet eine Auskunft. Die gefundene Auskunft ist aus Platzgründen knapp und sehr allgemein formuliert. Deshalb füllt der Interessent ein anonymes Kontaktformular aus. In diesem bittet er vom Anbieter mittels präziser Rückfragen um detailliertere Auskunft. Der Fragesteller erhält auf seine klaren Fragen nach langem Warten eine ärgerliche, weil automatisch erzeugte und ausweichende Antwort. Die vorliegende Antwort gaukelt ihm quasi Bemühen des Schreibers vor und wiederholt für den Fragesteller die individuelle Auskunftsbereitschaft des Anbieters. Tatsächlich antwortet dieser dem möglichen Kunden aber mit Wortwolken so allgemein oder kopiert ihm einen, von ihm bereits auf der Plattform gelesenen Text, weshalb sich der Interessent vom Anbieter nicht mehr ernst genommen fühlt. Aus seiner Antwort wird weiter deutlich, dass die, für das Angebot individuell geschriebenen Rückfragen vom Anbieter bestenfalls angelesen wurden. So verärgert der Antwortschreiber unfreiwillig einen möglichen Kunden, den er mit seinem Angebot und mit gerade diesem Werbemittel der Plattform erreichen wollte.
Beispiel
"Guten Morgen Herr (XY),
vielen Dank für Ihre mail.
Gerne kommen Sie zu uns (...). In der Zeit kann ich Ihnen Unterkunft, Verpflegung und (Aktivität) gerne anbieten. Ich brauche Ihre Adresse und Telefonnummer damit wir alles besprechen können. Sie können auch gerne anrufen: (000000000111111).
(FIRMA hhhhh) GmbH
Viele liebe Grüße aus dem Norden
(XYZ)"
(Auslassung/Annonymisierung)
Erfahrungsbericht
An einer Strassenumfrage des NDR (Norddeutscher Rundfunk) wurde Passanten in der Fussgängerzone gefragt, wie sie spontan wählen wurden zwischen: 'Auf einen 24-Stunden-Service einer Hotline anrufen?' Oder: 'Klo putzen gehen?', Anstatt das Firmenangebot zu nützen oder auf diese zu vertrauen.
Sprache von Banken und Versicherungen
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Vielen Dank für Ihr Verständnis."Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihnen mögliche Alternativen aufzuzeigen, damit Sie auch in Zukunft über eine optimale Vorsorgelösung verfüge. Wollen Sie den Vertrag trotzdem kündigen, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüsse
XX
CC <gedruckte Unterschrift>
Leiter Service Center
DD <gedruckte Unterschrift>
Leiter Underwriting & Fachstelle Einzelversicherung"
Was herausgelesen werden kann
Auch dieser Standartbrief will eigentlich Empfehlungsschreiben sein und täuscht doch nur Verschiedenes vor:
Der Empfänger ahnt schon das Ergebnis; denn er liest im erhaltenen Brief den selben Wortlaut zweimal, der auf seine Anfrage als Abschluss an jede Antwort jeweils unverändert bleibt. Der Empfänger vermutet auch, dass der Brief wegen den Unterschriften eine Kopie sein muss, denn es findet sich keine Tinten- oder Kugelschreiber-Farbe. Die erhaltene Antwort wurde vermutlich von einem Praktikanten vorbereitet, kopiert und das Doppel sorgfältig mit der normalen Geschäftspost nach Schalterschluss verschickt, denn er sieht auf dem Briefumschlag eine übliche, d.h.aufgedruckte Frankatur.
Aber der Absender will mit so einem Brief beim potenziellen Kunden eigentlich Anderes erreicht:
Es sollte so die versprochene sorgfältige und individuelle Beratungsleistung bei ihm untermauert werden. Und es sollte auch zukünftig das Vertrauen des Altkunden in seine Bank/Versicherung gestärkt und erhalten werden.
Der Empfänger eines solchen Beweises verliert aber eher sein Vertrauen auf eine kompetente, individuelle und verantwortungsvolle Beratung sowie eine sorgfältige Abwicklung seiner Bedürfnisse für die Zukunft, da sie vermutlich auch schematisch verlaufen wird.
IHRE ZIELFÜHRENDE KOMMUNIKATION IST MEIN ANSPRUCH
sprachen.coach(at)sprachen-texte.ch